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Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) der DURUS OG

  1. Ausschließliche Geltung 
    Angebote, Verkäufe und Lieferungen durch uns erfolgen ausschließlich aufgrund unserer nachstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen (VL). Durch die Eingehung der Geschäftsverbindung mit uns erkennt der Besteller diese Bedingungen als maßgebend und bindend an, ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung bedarf. Einkaufs- und sonstige Bedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als sie den nachfolgenden Bedingungen nicht widersprechen. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden, auch besondere Vereinbarungen unserer Vertreter und Reisenden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
  2. Angebot und Vertragsschluss
    2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Sämtliche Angaben über Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten, Prospekte und Kataloge, die mit der Ware oder mit unseren Angeboten in Zusammenhang stehen, dienen lediglich der Beschreibung der Produkte und sind weder als Beschaffenheitsangabe, als Zusicherung einer Beschaffenheit noch als Abgabe einer Garantie zu sehen. Der Kunde ist an seine Bestellung 30 Tage gebunden. 
    2.2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahmebestätigung des Auftrags bzw. durch unsere Lieferung zustande. Maßgebend ist der am Tage der Lieferung gültige Preis. In der Auftragsbestätigung werden Gegenstand, Umfang, Preis und Bedingungen der Lieferung endgültig unter Ausschluss mündlicher Verhandlungen bestimmt.
  3. Preise 
    3.1. Unsere Preise verstehen sich ab Lager in € rein netto zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. 
    3.2. Von uns bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Warenmenge. 
    3.3. Unsere Preise gelten nur für die jeweiligen Produkte. Alle übrigen Kosten insbesondere für Auf- und Abladen, Transport, Verpackung, Montage, Befestigung, Betriebsstoffe, Dienstleistungen, Reinigung, Entsorgung werden gesondert berechnet. 
    3.4. Verpackungen berechnen wir zum Selbstkostenpreis, nehmen sie aber nicht zurück.
  4. Lieferung und Gefahrtragung 
    4.1. Teillieferungen sind zulässig. 
    4.2. Lieferdaten (Liefertermine und –fristen) sind unverbindlich. Lieferverzug setzt schriftliche Mahnung des Vertragspartners voraus. Andere Rechte des Vertragspartners als Rücktritt nach angemessener Fristsetzung, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Nichteinhaltung der Lieferfrist von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet worden ist. 
    4.3. Die Lieferung wie auch eine eventuelle Rücklieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden, und zwar auch bei Benutzung unserer eigenen Transportmittel ab unserem Lager. 
    4.4. Versenden wir die Ware auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort, so gehen die Transportrisiken wie auch das Zeitrisiko auch dann zu seinen Lasten, wenn der Transport zum Bestimmungsort für ihn "frachtfrei" erfolgt. 
    4.5. Wir haben das Recht zur Versendung der Ware in einer oder mehrerer Teilpartien mit und ohne Umladung. 
    4.6. Der Abschluss einer Versicherung, insbesondere Transportversicherung, ist Sache des Kunden. 
    4.7. Wir wählen Verpackungen, Versandart und Versandweg nach unserem pflichtgemäßen Ermessen aus. Die Verpackung wird gesondert berechnet.
  5. Leistungshindernisse 
    5.1. Bestätigte Liefertermine werden nach bester Möglichkeit eingehalten. Eine Gewähr für Einhaltung können wir jedoch nicht übernehmen. 
    5.2. Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich etwaiger erforderlichen Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie sonstiger erforderlichen behördlichen Genehmigungen. 
    5.3. Bei höherer Gewalt sowie bei Umständen, bei denen wir weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben, sind wir berechtigt, die Lieferung bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder des Unvermögens hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass unser Vertragspartner uns gegenüber irgendwelche Rechte hat. Dauert die Behinderung jedoch länger als 3 Monate, ist unser Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
  6. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung 
    6.1. Unsere Rechnungen über Warenlieferungen sind lt. den hinterlegten Konditionen (ersichtlich auf jeder Rechnung) zu begleichen. Sollte Skontoabzug ohne Vereinbarung erfolgen, so sehen wir dies als Teilzahlung an und werden entsprechende Forderungen Nachverrechnen. 
    6.2. Unsere Rechnungen über Dienstleistungen sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. 
    6.3. Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen.
    6.4. Die Aufrechnung wegen etwaiger, von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.
  7. Zahlungsverzug, Verzugsschaden 
    7.1. Kommt der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 5 Tage in Verzug, lässt er Schecks oder Wechsel zu Protest gehen, sind wir unbeschadet anderer Rechte berechtigt: 
    – sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen 
    – sämtliche Lieferungen und Leistungen aus noch nicht oder nicht vollständig erfüllten Verträgen zurückzuhalten und 
    – sämtliche Mietgegenstände aus bestehenden Mietverträgen mit dem Kunden (siehe Mietbedingungen) an uns zu nehmen. Wir sind auch berechtigt als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB), mindestens jedoch in Höhe von 10 % p.a. zu verlangen. Die Geltungmachung eines uns entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass uns ein niedrigerer bzw. kein Schaden entstanden ist. 
    7.2. Wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt, gilt zwischen den Parteien die Aufhebung sämtlicher laufender Verträge als vereinbart. Der Kunde ist in diesem Fall zur sofortigen Rückgabe von noch nicht bezahlter Ware verpflichtet.
  8. Eigentumsvorbehalt 
    8.1. Jede von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, bei laufender Geschäftsverbindung bis zur Tilgung unserer sämtlichen Forderungen unabhängig davon, aus welcher Lieferung die ausstehende Forderung herrührt, unser Eigentum. 
    8.2. Die Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Im Falle einer Pfändung ist der Käufer verpflichtet, uns sofort zu benachrichtigen. 
    8.3. Vor vollständiger Bezahlung ist Veräußerung der Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. Im Falle zulässiger Veräußerung tritt an die Stelle der mit unserem Eigentumsvorbehalt belasteten Ware der Veräußerungserlös bis zur Höhe unserer Gesamtforderung. Vereinnahmte Rechnungsbeträge sind mit Rücksicht auf unser Eigentum daran unverzüglich an uns abzuführen. Aus dem Weiterverkauf gegen Dritte entstehende Forderungen gehen bis zur Höhe unserer Gesamtforderung sicherungshalber auf uns über, ohne dass es im Einzelfall einer besonderen Vereinbarung bedarf. 
    8.4. Der Käufer gestattet uns, bei Zahlungsverzug die gelieferten Gegenstände aufgrund unseres Eigentumsvorbehaltes an uns zu nehmen und wegzuschaffen.
  9. Gewährleistung und/oder Garantie 
    9.1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich zu kontrollieren und ggf. Mängel sofort schriftlich bekannt zu geben. Andere, nicht offensichtliche Mängel sind sofort nach ihrer Feststellung schriftlich bekanntzugeben. Bei verspäteter Bekanntgabe erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche. 
    9.2. Die Gewährtleistung erlischt bei Veränderung der gelieferten Ware.
    9.3. Übliche Abweichungen bzw. produktionsbedinge nicht vermeidbare, geringfügige Abweichungen bezüglich Sortiment, Qualität, Farbe, Abmessungen, Gewicht, Ausrüstung oder Design der Ware begründen keinen Anspruch auf Gewährleistung.
    9.4. Ist eine Mängelrüge berechtigt, so leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Lieferung (Nacherfüllung) binnen angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehl oder ist uns die Nacherfüllung nicht zuzumuten, so ist der Käufer zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen, es sei denn unsererseits liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. 
    9.5. Garantie: 
    Wir geben die Garantiebedingungen unserer Hersteller an den Käufer weiter wenn:
    9.5.1. Die vertraglichen Bedingungen erfüllt wurden (insbesondere die Zahlung)
    9.5.2. Die Handhabung korrekt erfolgte
    9.5.3. es sich nicht um Werkzeug mit direktem Kontakt mit einer zu bearbeiteten Oberfläche handelt (z.B.: sind Diamantscheiben, Diamantsegmente udgl. natürlich ausgenommen) da dadurch ein normaler Verschleiss eintritt. Auch ein überdurchschnittlicher Verschleiss stellt keinen Reklamationsgrund dar, da der Kunde zu prüfen hat welches Werkzeug sich entsprechend eignet. 
    9.5.4. Keine Änderungen, Reparaturen udgl. ohne unsere schrifltiche Zustimmung erfolgten. 
    9.5.5. Die Meldung innerhalb eines Jahres ab Rechnungsdatum erfolgt

    Die Garantie sieht vor, dass für Teile, die nachweislich mangels obiger Eigenschaften unbrauchbar werden, ab Werk so schnell als möglich Ersatz leistet. Haftungen für direkte oder indirekte Schäden jeglicher Art sind ausgeschlossen.
  10. Verjährung 
    Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden (Mängel der Ware, einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Aufwendungsersatz) verjähren im kaufmännischem Verkehr in einem Jahr, beginnend mit dem Datum der Rechnung bzw. Lieferung am vereinbarten Ort (je nachdem was später Eintritt)
  11. Datenspeicherung 
    Der Kunde (privat als auch kommerziell) ausdrücklich mit der Speicherung seiner Daten einverstandendamit soweit dies für die Geschäftsbeziehung notwendig ist
  12. Erfüllungsort, Gerichtsstand 
    12.1. Erfüllungsort für Lieferungen ist für beide Parteien ausschließlich unser Firmensitz, für Zahlungen die auf der Rechnung angegebenen Zahlstellen. 
    12.2. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Urkunden-, Scheck- und Wechselklagen ist, soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, nach unserer Wahl unser Hauptsitz in 9433 St. Andrä oder der Hauptsitz des Kunden. 
    12.3. Die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien unterliegen ausschließlich österreichischem Recht